RS Vwgh 1990/9/27 90/16/0046

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §280;
ZollG 1955 §29 Abs1 idF 1987/663 ;
ZollG 1955 §36;
ZollG 1955 §37;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 142;

Rechtssatz

Zollfreiheit wird gemäß § 29 Abs 1 zweiter Satz ZollG 1955 idF 1987/663 nur auf Antrag gewährt. Eine in erster Rechtsstufe verfügte Zollfestsetzung darf, solange der Abgabenbehörde erster Rechtsstufe ein unerledigter Zollbefreiungsantrag - ein solcher kann auch erst im Berufungsschriftsatz gestellt worden sein - vorliegt, im Rechtsmittelverfahren nicht bestätigt werden (Hinweis E 27.10.1988, 88/16/0138).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160046.X06

Im RIS seit

27.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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