RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0127

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;
DienstrechtsG Krnt 1985 §40 Abs2;

Rechtssatz

Der Beamte, der mit seiner Gegenwehr gegen eine Versetzung Erfolg hat, kann nur die Rückkehr zu seiner früheren Verwendung erreichen. Das schließt es aber nicht aus, dem Beamten sodann im Wege eines bloßen Dienstauftrages eine neue Verwendung zuzuweisen, sofern diese der ursprünglichen Verwendung mindestens gleichwertig ist und weder eine Laufbahnverschlechterung erwarten läßt noch einer langdauernden und umfangreichen Einarbeitung bedarf (Hinweis E 20.9.1983, 82/12/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120127.X05

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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