RS Vwgh 1990/9/28 87/17/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1990
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

ABGB §364;
ABGB §7;
BStG 1971 §18 Abs1 idF 1983/063;
BStG 1971 §21 idF 1983/063;
VwRallg;

Rechtssatz

Versucht der Bf, mittels induktiver Methode einen allgemeinen Rechtsgrundsatz aus den "Bestimmungen und Regelungsinhalten" des § 364 Abs 1 und 2 ABGB und des § 21 BStG 1971 abzuleiten, der in seinem Kern auf einen im öffentlichen Recht begründeten Anspruch auf Einlösung eines Grundstücks bei nachbarschaftsbedingten Nachteilen durch den Bau und den Betrieb einer Straße abzielt, so vermag der VwGH einem derartigen Versuch der Lückenfüllung durch Analogie schon deshalb nicht zu folgen, weil der Gerichtshof das Vorliegen einer Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts nicht zu erkennen vermag.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987170176.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten