RS Vwgh 1990/10/2 90/11/0164

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Veröffentlicht am 02.10.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §34 Abs1;
WehrG 1978 §37 Abs2 lita;

Rechtssatz

Die Beschwerde gegen eine von Amts wegen gewährte befristete Befreiung gem § 37 Abs 2 lit a WehrG ist unzulässig, da dieser Bescheid eine Begünstigung enthält, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110164.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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