RS Vwgh 1990/10/3 89/02/0195

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7 idF 1976/412;

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020195.X03

Im RIS seit

25.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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