RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §9 Abs1 idF 1983/174;

Rechtssatz

Hat ein (wegen der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs 1 StVO) Besch die Anfertigung einer Skizze zur Ermittlung des Umstandes, "ob" durch äußere Umstände ein Befahren der Sperrfläche notwendig gewesen sei, beantragt, so handelt es sich hiebei um einen unzulässigen Erkundungsbeweis.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020111.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten