RS Vwgh 1990/10/5 90/18/0125

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Veröffentlicht am 05.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z13b;
StVO 1960 §62 Abs1;
StVO 1960 §62 Abs3;

Rechtssatz

Das Zusammentragen von Ladegut kann nicht mehr als Ladetätigkeit angesehen werden, sondern stellt eine (unerlaubte) (Hinweis E 27.6.1980, 3393/78, VwSlg 10182 A/1980) Vorbereitungshandlung dazu dar; daran vermag auch die allenfalls gegebene Weitläufigkeit eines Betriebsgeländes nichts zu ändern, weil es Sache des Fahrzeuglenkers gewesen wäre, dafür zu sorgen, daß das Ladegut bereits vor dem Abstellen des Fahrzeuges in der Verbotszone nahe dem Fahrzeug zusammengetragen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180125.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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