RS Vwgh 1990/10/8 90/19/0100

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §14;
KJBG 1987 §8;

Rechtssatz

§ 14 KJBG 1987 sieht eine Entlohnung für Überstunden in Naturalien nicht vor. Bei § 8 KJBG 1987 handelt es sich um eine Vorschrift, die nur für Kinder und nicht für Jugendliche Geltung hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190100.X02

Im RIS seit

08.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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