RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs3 idF 1980/151;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 288;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Abgabenbehörde führt zur gänzlichen Beseitigung jenes Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß brachte (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung 729).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150146.X02

Im RIS seit

08.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten