RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0146

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 288;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150146.X01

Im RIS seit

08.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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