RS Vwgh 1990/10/8 90/19/0325

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §11 Abs1;

Rechtssatz

Die Verwirklichung des Tatbildes der Überschreitung der täglichen Arbeitszeit zieht nicht zwingend die Verwirklichung des Tatbildes der Überschreitung der Wochenarbeitszeit nach sich (Hinweis E 8.10.1990, 90/19/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190325.X01

Im RIS seit

08.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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