RS Vwgh 1990/10/9 89/11/0124

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Veröffentlicht am 09.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/11/0299

Rechtssatz

Ausf dahin, daß sich aus der Niederschrift nicht ergibt, ob ein Aufforderungsbescheid nach § 75 Abs 2 KFG förmlich verkündet wurde und welchen Inhalt dieser, insbesondere in Ansehung einer Frist oder eines Termines, hat.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110124.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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