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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/11/0299Rechtssatz
Läßt sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht mit Sicherheit entnehmen, daß und mit welchem Inhalt ein mündlicher Bescheid erlassen wurde, dann kann von einer rechtswirksamen Bescheiderlassung überhaupt nicht die Rede sein (Hinweis E 30.5.1969, 1564/68, und E 26.6.1978, 943/78).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110124.X04Im RIS seit
11.07.2001