RS Vwgh 1990/10/10 90/03/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1134/67 E 20. November 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Der schädliche Hang zu wiederholter Verletzung von Rechtsvorschriften (hier § 57 Abs 1 KFG) durch den Beschuldigten muss für die Behörde kein Anlass sei, auch nur eine beschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030140.X01

Im RIS seit

10.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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