RS Vwgh 1990/10/10 89/03/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §7 Abs1 idF 1981/486;
GewO 1973 §344 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Da die Beh das Ansuchen um Genehmigung der Übertragung der Ausübung des Gewerbes der ErstBf an die ZweitBf als Pächterin mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs 1 GelVerkG und nicht mit der Begründung, daß die ZweitBf den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entspreche, abwies, kann die ZweitBf in Ansehung dieses Abspruches auf kein aus den gewerberechtlichen Vorschriften ableitbares Recht oder rechtliches Interesse, das durch den angefochtenen Bescheid verletzt sein könnte, verweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030250.X02

Im RIS seit

10.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten