RS Vwgh 1990/10/15 AW 90/04/0073

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Veröffentlicht am 15.10.1990
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L71023 Rauchfangkehrergewerbe Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §177 Abs1;
GewO 1973 §368 Z17;
KehrtarifV NÖ 1983 §7;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung der Gewerbeordnung 1973, Schutz vor weiterer Verfolgung wegen gleichartiger Verwaltungsübertretungen - Mit einer Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist eine Aussage über die Berechtigung der Beschwerde in keiner Weise verbunden.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040073.A01

Im RIS seit

26.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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