RS Vwgh 1990/10/16 89/08/0141

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §12;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Eine mangelnde Zuweisungstauglichkeit setzt voraus, daß erstens eine rechtsverbindliche Vereinbarung vorliegt, die vom Arbeitslosen im Hinblick auf die ihm vom Arbeitsamt zugewiesene Beschäftigung nicht ohne für ihn ungünstige rechtliche Konsequenzen aufgelöst werden kann, und daß zweitens die von der rechtsverbindlichen Vereinbarung betroffene Beschäftigung Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG ausschließt (Hinweis E 13.9.1985, 85/08/0077, E 30.9.1985, 85/08/0083, E 9.4.1987, 86/08/0088 und E 12.2.1988, 86/08/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X06

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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