RS Vwgh 1990/10/16 90/08/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/03/0153 E 18. Oktober 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Vertreter muss schon im Zeitpunkt seines Handelns zumindest schlüssig zu erkennen geben, dass er als Vertreter einer bestimmten anderen Person tätig wird.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilungnachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080054.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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