RS Vwgh 1990/10/16 87/05/0063

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Die Zustellung einer Hinterlegungsanzeige hängt zwar von der Ordnungsgemäßheit des Zustellvorganges ab, nicht aber davon, daß sie dem Empfänger zur Kenntnis gelangt (Hinweis E 24.9.1986, 86/03/0106, VwSlg 12240 A/1986). Sollte trotz ordnungsgemäßer Zustellung dem Empfänger eine Hinterlegung nicht zur Kenntnis gelangt sein, so stünde ihm für diesen Fall das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Verfügung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987050063.X03

Im RIS seit

11.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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