RS Vwgh 1990/10/16 89/08/0286

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27 Abs4;

Rechtssatz

Entscheidend ist, daß die Mutter an der gleichen Adresse wie der Kindesvater gemeldet ist; unmaßgeblich dagegen ist, ob sie mit dem Kindesvater "in Gemeinschaft" gelebt hat oder aber überwiegend bei ihren Eltern, wo sie ebenfalls nach den Vorschriften des MeldeG 1972 gemeldet ist, wohnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080286.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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