RS Vwgh 1990/10/17 90/01/0112

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Veröffentlicht am 17.10.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20;

Rechtssatz

Anläßlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gem § 20 WaffG ist keine Prognose über ein künftiges waffenrechtliches Wohlverhalten des Bf anzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010112.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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