RS Vwgh 1990/10/18 90/16/0047

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Veröffentlicht am 18.10.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

B-VG Art116 Abs2;
B-VG Art17;
GGG 1984 §10 Z2;
WFG 1984 §10 Abs5;

Rechtssatz

Die Förderung des Wohnbaus durch Gemeinden in Gestalt des preisgünstigen Verkaufs von Baugrundstücken oder der Einräumung des Baurechts an Baugrundstücken gegen Entrichtung eines niedrigen Bauzinses oder eines Beitrages zu Aufschließungskosten oder Anliegerleistungen zählt nicht zu den Aufgaben der Hoheitsverwaltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160047.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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