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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §1 Abs2 Z5;Rechtssatz
Hat ein Filialleiter auf die Geschäftspolitik des gesamten Unternehmens, sohin auf die grundsätzlichen unternehmerischen Zielvorgaben, keinen maßgeblichen Einfluß, so schließt dies nicht die Einordnung dieses Filialleiters unter dem Begriff des "leitenden Angestellten" aus, da es sich bei einem solchen um einen Manager der "zweiten Ebene" handelt (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190318.X02Im RIS seit
22.10.1990Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013