RS Vwgh 1990/10/22 90/19/0318

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §1 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Hat ein Filialleiter auf die Geschäftspolitik des gesamten Unternehmens, sohin auf die grundsätzlichen unternehmerischen Zielvorgaben, keinen maßgeblichen Einfluß, so schließt dies nicht die Einordnung dieses Filialleiters unter dem Begriff des "leitenden Angestellten" aus, da es sich bei einem solchen um einen Manager der "zweiten Ebene" handelt (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190318.X02

Im RIS seit

22.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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