RS Vwgh 1990/10/22 90/19/0282

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §3 Abs1;
ARG 1984 §7 Abs1;
VStG §6;

Rechtssatz

Für die vom Arbeitgeber geforderte Güterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des § 3 Abs 1 und des § 7 Abs 1 ARG einerseits und die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber andererseits bietet die Rechtslage keinen Anhaltspunkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190282.X03

Im RIS seit

22.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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