RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0181

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §177 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 221;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung von Werken als Kunstwerke stellt jede Entscheidung notwendigerweise eine Einzelentscheidung dar, die nicht ohne weiteres auf andere Sachgebiete übertragen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0008). Dies gilt auch für die Notwendigkeit der Einholung und Ergänzung von Sachverständigengutachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140181.X03

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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