RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0179

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 186;

Rechtssatz

Darin, daß ein Angestellter überhaupt mit Bankangelegenheiten befaßt wird, ist keine Erschwernis iSd § 68 Abs 1 EStG 1972 zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140179.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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