RS VwGH Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0068

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Besprechung in: ÖStZB 1991, 198; Rechtssatz

Ist die Abgrenzung zwischen Kunst und Kunstgewerbe strittig, so ist je nach Art der zu beurteilenden Arbeiten nicht schon in jedem Fall, wohl aber in Zweifelsfällen ein Sachverständigengutachten einzuholen (Hinweis E VS 26.11.1985, 83/14/0249 und E 29.5.1990, 89/14/0222).

Im RIS seit
23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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