RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1990
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art140 Abs5;
B-VG Art140 Abs7;
EStG 1972 §34 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 182;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0116 E 28. Juni 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufhebung des zweiten Satzes des § 34 Abs 2 EstG 1972 - dass die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) keine außergewöhnliche Belastung ist - mit dem E des VfGH vom 16. Juni 1987, G 52/87-7, wurde erst für Leistungen eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ab dem 6. August 1987 (Tag der Kundmachung des Erkenntnisses) wirksam.

Schlagworte

Heiratsgut

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130224.X01

Im RIS seit

24.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten