RS Vwgh 1990/10/30 90/04/0067

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Veröffentlicht am 30.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
BefNwV Überlassung von Arbeitskräften 1988 §10 Abs2;
GewO 1973 §28 Abs1;
GewO 1973 §323a Abs1 idF 1988/196;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Feststellungsbescheides über das Zutreffen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs 2 der V über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften BGBl 1988/324, ist zulässig (Hinweis E 19.6.1990, 90/04/0001).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040067.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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