RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0146

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Veröffentlicht am 31.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §61;

Rechtssatz

Da § 61 AVG klar umschreibt, welchen Inhalt eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten hat, ist eine Manuduktion über diesen Inhalt nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020146.X02

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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