RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0141

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Welcher Person Einkünfte im Sinne des EStG 1972 zuzurechnen sind, und welche Person als Unternehmer iSd UStG 1972 anzusehen ist, ist eine Rechtsfrage und damit keine Frage, die in freier Beweiswürdigung gelöst werden kann. Die freie Beweiswürdigung könnte lediglich zur Feststellung von Tatsachen führen, die für die Beurteilung der vorgenannten Rechtsfrage von Relevanz sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140141.X01

Im RIS seit

12.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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