Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Welcher Person Einkünfte im Sinne des EStG 1972 zuzurechnen sind, und welche Person als Unternehmer iSd UStG 1972 anzusehen ist, ist eine Rechtsfrage und damit keine Frage, die in freier Beweiswürdigung gelöst werden kann. Die freie Beweiswürdigung könnte lediglich zur Feststellung von Tatsachen führen, die für die Beurteilung der vorgenannten Rechtsfrage von Relevanz sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140141.X01Im RIS seit
12.01.2001