RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0160 E 8. März 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Furcht vor Verfolgung kann nur dann als begründet iSd Konv angesehen werden, wenn die Verfolgung von staatlichen Stellen ausgeht oder wenn der jeweilige Staat nicht in der Lage oder nicht Willens ist, die Verfolgung des Asylwerbers hintanzuhalten (Hinweis E 29.1.1986, 84/01/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010154.X02

Im RIS seit

07.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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