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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der vom Asylwerber ins Treffen geführte "körperliche Angriff" auf seine Person während einer Militäraktion in seinem Heimatdorf läßt unter Bedachtnahme auf die vom Asylwerber selbst gemachte Äußerung, eine konkrete Verfolgung seiner Person habe es nicht gegeben, nicht die Folgerung zu, er habe mit Grund gegen ihn gerichtete Verfolgungsmaßnahmen im Sinne der Flüchtlingskonvention fürchten müssen
(Hinweis E 7.12.1988, 88/01/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010161.X01Im RIS seit
07.11.1990