RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0161

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Veröffentlicht am 07.11.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der vom Asylwerber ins Treffen geführte "körperliche Angriff" auf seine Person während einer Militäraktion in seinem Heimatdorf läßt unter Bedachtnahme auf die vom Asylwerber selbst gemachte Äußerung, eine konkrete Verfolgung seiner Person habe es nicht gegeben, nicht die Folgerung zu, er habe mit Grund gegen ihn gerichtete Verfolgungsmaßnahmen im Sinne der Flüchtlingskonvention fürchten müssen

(Hinweis E 7.12.1988, 88/01/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010161.X01

Im RIS seit

07.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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