RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/01/0356 3

Stammrechtssatz

Politische Betätigung für eine Partei eines Bürgerkrieges (hier: eritreische Befreiungsfront) schließt das Vorliegen von aus diesen Aktivitäten resultierender Verfolgung nicht aus (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0264).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010061.X02

Im RIS seit

07.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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