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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur mangelnden Erforderlichkeit der Abgabe von Schallzeichen für die Sicherheit des Verkehrs, wenn der gem § 22 Abs 2 StVO Besch sein Fahrzeug in zweiter Spur angehalten hat und (schräg vor ihm) ein anderer PKW-Lenker im Begriffe war, sein Fahrzeug auszuparken.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180192.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010