RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

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Veröffentlicht am 12.11.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;

Rechtssatz

Bei der Fallkonstellation, daß das gesamte landwirtschaftliche Vermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes verpachtet ist und nur die Forstwirtschaft vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird, erstreckt sich unter der Voraussetzung, daß die Verpachtung des landwirtschaftlichen Vermögens mit dem Betrieb der Forstwirtschaft im engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht, diesem dient bzw ihn ergänzt, die Besteuerung nach Durchschnittssätzen des § 22 Abs 1 UStG 1972 auch auf die Pachteinnahmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150074.X06

Im RIS seit

12.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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