RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;

Rechtssatz

Verwendet bei parzellenweiser Verpachtung von Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes an mehrere Pächter der Verpächter ihm verbleibende Nutzflächen lediglich zur Obsternte und Hühnerhaltung für vornehmlich den eigenen Bedarf, so stellt dies noch keine ins Gewicht fallende, die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes begründende Tätigkeit dar, die die Verpachtung als mit dem Betrieb im engen Zusammenhang stehende, dienende und ergänzende Maßnahme erscheinen ließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150074.X05

Im RIS seit

12.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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