RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0315

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §46;
StVO 1960 §7 Abs1;

Rechtssatz

Auch das Befahren des zweiten Fahrstreifens einer Autobahn ist grundsätzlich unzulässig, sofern der erste Fahrstreifen von anderen Fahrzeugen nicht befahren wird (Hinweis E 12.9.1980, 677/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030315.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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