RS Vwgh 1990/11/14 87/13/0012

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §31;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/13/0013 Besprechung in: ÖStZB 1991, 402;

Rechtssatz

Die AbgEO sieht keine Informationspflicht der Vollstreckungsbehörde gegenüber dem Abgabenschuldner hinsichtlich eines bevorstehenden (neuerlichen) Pfändungsversuches vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130012.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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