RS Vwgh 1990/11/15 88/16/0167

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Veröffentlicht am 15.11.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §885;
ABGB §936;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160167.X03

Im RIS seit

15.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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