RS Vwgh 1990/11/19 89/10/0201

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Veröffentlicht am 19.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Nicht unter den Begriff "Lagern" fallen nur einzelne, übliche Feilhaltevorgänge und Verkaufsvorgänge, nicht jedoch das Feilhalten von Lebensmitteln an sich.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Handelsbrauch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100201.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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