RS Vwgh 1990/11/19 90/10/0099

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Veröffentlicht am 19.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §49 idF 1987/576;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "Anlage" (§ 49 Abs 2 ForstG) ist die Gesamtheit der technischen Einrichtungen (inklusive der Nebeneinrichtungen) die für die Emissionen maßgebend sind und in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen, zu verstehen (vgl List-Schwarzer-Wischin, Luftreinhaltungsrecht für Betriebsanlagen, 199 Randziffer 2).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Anlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100099.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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