RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0177

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §16;
AbgEO §17 Abs1;
AbgEO §18 Z5;

Rechtssatz

Zur Bekämpfung gesetzwidriger Vollzugsmaßnahmen (hier in concreto: eines gesetzwidrigen Pfändungsvorganges) im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren steht die in § 18 Z 5 AbgEO erwähnte Beschwerde gegen den Vollstreckungsvollzug zu Gebote, in deren Erledigung von der Vollstreckungsbehörde auch erforderlichenfalls über die Wirksamkeit der konkreten Vollstreckungsmaßnahme abzusprechen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140177.X01

Im RIS seit

20.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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