RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0147

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
VStG §24;
VStG §42 Abs1 litb;
VStG §43 Abs1;

Rechtssatz

Eine Vorschrift, daß Beweisanträge ausdrücklich durch die Beh abzuweisen sind, besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180147.X02

Im RIS seit

20.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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