RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0137

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;
VStG §24;

Rechtssatz

Die Feststellung, ob an bestimmten Stellen zu bestimmter Zeit der Gehsteigrand verparkt war, ist wesentlich leichter und mit größerer Sicherheit zu treffen als die Feststellung, ob ein sich bewegendes Fahrzeug an zwei Stellen den Gehsteig befahren hat.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180137.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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