RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0148

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0149 90/18/0151 90/18/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1711/63 E 15. Oktober 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 4 Abs 2 StVO bezieht sich auf ALLE Personen, deren Verhalten mit dem Verkehrsunfall im ursächlichen Zusammenhang steht, ohne Rücksicht darauf, ob sie an den Unfall ein Verschulden trifft oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180148.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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