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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der problemlosen Ausreise allein kann nicht der Schluß gezogen werden, der Asylwerber sei nicht in seinem Heimatland verfolgt worden, wenn er nach seinen Angaben seinen Reisepaß durch einen Bestechungsakt erhalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010179.X02Im RIS seit
23.03.2001