RS Vwgh 1990/11/21 90/01/0179

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus der problemlosen Ausreise allein kann nicht der Schluß gezogen werden, der Asylwerber sei nicht in seinem Heimatland verfolgt worden, wenn er nach seinen Angaben seinen Reisepaß durch einen Bestechungsakt erhalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010179.X02

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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