RS Vwgh 1990/11/21 87/13/0183

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z4;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §25 Abs2;
EStG 1972 §26;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991/464;

Rechtssatz

Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber führt stets dazu, daß es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn iSd § 25 EStG 1972 handelt, mögen sie auch für die im § 26 EStG 1972 angeführten Zwecke gedacht sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130183.X01

Im RIS seit

21.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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