RS Vwgh 1990/11/21 90/01/0179

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Mehrmalige Festnahmen mit länger dauernder Anhaltung verbunden mit Folterungen können ohne nähere Begründung nicht als "Mittel der Beweissicherung ohne pönalen Charakter" angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010179.X01

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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