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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Mehrmalige Festnahmen mit länger dauernder Anhaltung verbunden mit Folterungen können ohne nähere Begründung nicht als "Mittel der Beweissicherung ohne pönalen Charakter" angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010179.X01Im RIS seit
23.03.2001