RS Vwgh 1990/11/21 90/01/0208

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine gegen eine belangte Behörde, der die beschwerdegegenständliche Amtshandlung gar nicht anzurechnen ist, erhobene Maßnahmebeschwerde ist gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010208.X01

Im RIS seit

05.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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